Aktuelle Mitteilung zur Beitragsordnung

von Sascha Jänicke
Für das Jahr 2014 besteht die Möglichkeit die Hälfte des in 2014 gezahlten Mitgliedsbeitrages erstattet zu bekommen. Über die sogenannte Startgeldrückerstattung kann man Ende 2014 bis zu 48€ zurück erhalten. Eine Mitgliedschaft beträgt beim LSF rechnerisch maximal nuroch 48€. Dabei erhält man, über die üblichen Leistungen eines Sportvereinesweiterhin hinaus, einige Vorzüge. So z.B. für Vereinsmitglieder die vergünstigte Fahrt zum Ossiloop und nach Wilstedt. Oder dieses Jahr auch die gemeinsame, kostenfreie Fahrt zu einem Laufevent (Termin und Lauf noch nicht bekannt, Wünsche/Vorschläge können noch geäußert werden) im Nordwesten. Letztes Jahr gab es für alle Mitglieder die neuen Trainingsanzüge, diese Jahr vieleicht noch (wenn sich eine Arbeitsgruppe findet, die sich intensiv mit dem Thema befasst) die bezuschussten LSF-Laufjacken...


Voraussetzung für die Rückerstattung ist natürlich die Mitgliedschaft, die gezahlten Beiträge, Teilnahme an gebührenpflichtigen Laufveranstaltungen für den LSF (von 1-max 48€ Startgleder können somit erstattet werden) und der formlose Antrag auf Startgeldrückerstattung bis Anfang 2014. Wichtig ist dabei die kurez Auflistung von Laufveranstaltunge bis 48€ Startgeld. Wer einen Marathon läuft braucht gar nicht mehr als den Aufzuilsten, da die meisten ja weit über dem Betrag liegen!

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